Wichtige Hinweise zu den Corona-Regeln zum Weihefest

Das Weihefest kann nur unter der Berücksichtigung der geltenden Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus stattfinden. Wir möchten Sie von Herzen bitten, alle Auflagen zu berücksichtigen, auf Dritte Rücksicht zu nehmen und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

 

Hygiene-Regeln bei der Besichtigung des Merseburger Doms

  • Der Zugang ist für alle möglich, das Vorzeigen eines negativen Tests oder Nachweis der Impfung/Genesung ist für den Besuch nicht nötig.
  • Es gibt eine begrenzte Anzahl an Besuchern, die sich gleichzeitig im Dom und den Ausstellungsräumen aufhalten dürfen. Bitte beachten Sie die Hinweise des Besucherservice.
  • Im gesamten Domareal besteht eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mundnasenschutzes für Mitarbeiter und Gäste.

 

Einlassbedingungen für Konzerte

Die Konzerte im Merseburger Dom finden unter der 3G-Regelung statt. Die Gäste müssen einen Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder einen aktuellen Test vorweisen. Folgende Nachweise werden akzeptiert:

  • Zertifiziertes negatives Antigenschnelltestergebnis (max. 24h alt) oder
  • Zertifiziertes negatives PCR-Testergebnis (max. 48h alt) oder
  • Impfnachweis in Form von Impfausweis oder behördlichem Impfnachweis oder
  • Behördlicher Genesungsnachweis
  • Durchführung eines mitgebrachten Schnelltests vor Ort
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen

Bitte nutzen Sie für ihren Schnelltest das Bürgertestzentrum im Ständehaus Merseburg, Oberaltenburg 2. Eine vorherige Registrierung unter www.schnelltest-merseburg.de beschleunigt den Testprozess. 

Um Infektionsketten zurückverfolgen zu können, müssen die Daten der Besucher erfasst und gespeichert werden. Die Datenerfassung erfolgt durch die Luca-App. Alternativ können Sie Ihre Daten auch schriftlich hinterlassen. Das Formular zur Datenerfassung können Sie schon ausgefüllt mitbringen oder vor Ort ausfüllen. (Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise zur Erfassung der Besucherdaten.)

Bitte tragen Sie bis zu Ihrem Platz eine Mund-Nase-Bedeckung. Am Platz kann die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden.

 

Einlassbedingungen zu den städtischen Bühnen

Die Einlassbedingungen der städtischen Bühnen (im Schlossgarten, an der Hochschule und im Südpark) finden Sie hier.

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